Beiträge von Flor/Julian

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    Ganz verständlich, für mich ist es einfach wichtig das die Einheit zurück kommt und die "damalige" Form vom RP wieder möglich ist (Mit damaliger Form von RP meine ich, Training mit CT und diese Fortzubilden, was immer sehr Spaß gemacht hat, da oft viele da waren)

    Ohne jetzt wirklich selbstsüchtig oder ähnlich zu wirken aber wir, bei den Alpha ARCs, haben keine Aktivitätspflicht, trotzdem hat jeder eine gewisse Aktivität. Ich denke nicht, dass man unbedingt eine feste Aktivitätspflicht braucht, sofern es motivierte Einheitsmitglieder sind.

    Hängt aber auch von der Einheit ab, ich denke die A-ARCs sind interessanter als viele andere Einheiten ^^

    Sehe es auch sehr Schwierig das man den CT eine Attraktivität zusprechen möchte und sie von Anfang an Einschränkt.

    Ja stimmt, aber wenn man wirklich CT sein möchte und Spaß dran hat dann sollten 4 Stunden die Woche machbar sein.

    Des Weiteren finde ich die jetzige Aktivität dh mit den Ausbildern als nicht wirklich gut. Deswegen sollte es eine Aktivitätspflicht geben, eventuell könnte man diese aber was runter schrauben, da nicht jeder 4 Stunden die Woche auf CWRP verbringt oder verbringen kann.

    Glaube nicht, dass man die CT attraktiver gestaltet, wenn man schon beim Einheitsleiter Abzüge hat.

    Ja, ich finde die sollten wieder in voller Form zurück kommen - damals hat man großes RP-Potential entfernt. Ich persönlich hatte sehr viel Spaß bei den CT und würde gerne wieder ein Teil der CT werden. Man kann es ja ähnlich wie früher machen dh Light Inf. + CT Betreuung

    Ich würde den Vorschlag so unterstützen nur am Besten mit CMD oder wenigstens MJR.

    LG

    "Handelsgesetzbuch
    § 266 Gliederung der Bilanz"

    Inhalt

    (1) Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen. Dabei haben mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (§ 267 Absatz 2 und 3) auf der Aktivseite die in Absatz 2 und auf der Passivseite die in Absatz 3 bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen. Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1) brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in den Absätzen 2 und 3 mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden. Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a) brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in den Absätzen 2 und 3 mit Buchstaben bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden.

    (2) Aktivseite

    A.Anlagevermögen:I.Immaterielle Vermögensgegenstände:1.Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte;
    2.entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten;
    3.Geschäfts- oder Firmenwert;
    4.geleistete Anzahlungen;

    II.Sachanlagen:1.Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken;
    2.technische Anlagen und Maschinen;
    3.andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
    4.geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau;

    III.Finanzanlagen:1.Anteile an verbundenen Unternehmen;
    2.Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
    3.Beteiligungen;
    4.Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
    5.Wertpapiere des Anlagevermögens;
    6.sonstige Ausleihungen.

    B.Umlaufvermögen:I.Vorräte:1.Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;
    2.unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen;
    3.fertige Erzeugnisse und Waren;
    4.geleistete Anzahlungen;

    II.Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:1.Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;
    2.Forderungen gegen verbundene Unternehmen;
    3.Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
    4.sonstige Vermögensgegenstände;

    III.Wertpapiere:1.Anteile an verbundenen Unternehmen;
    2.sonstige Wertpapiere;

    IV.Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks.

    C.Rechnungsabgrenzungsposten.
    D.Aktive latente Steuern.
    E.Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung.

    (3) Passivseite

    A.Eigenkapital:I.Gezeichnetes Kapital;
    II.Kapitalrücklage;
    III.Gewinnrücklagen:1.gesetzliche Rücklage;
    2.Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen;
    3.satzungsmäßige Rücklagen;
    4.andere Gewinnrücklagen;

    IV.Gewinnvortrag/Verlustvortrag;
    V.Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag.

    B.Rückstellungen:1.Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen;
    2.Steuerrückstellungen;
    3.sonstige Rückstellungen.

    C.Verbindlichkeiten:1.Anleihen
    davon konvertibel;
    2.Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
    3.erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;
    4.Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;
    5.Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
    6.Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
    7.Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
    8.sonstige Verbindlichkeiten,
    davon aus Steuern,
    davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.

    D.Rechnungsabgrenzungsposten.
    E.Passive latente Steuern.

    Quelle