RSGB Addendum 7 - Außer Dienst treten

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  • RSGB Addendum 7 - Außer Dienst treten:

    1 Definition

    • Eine Person außer Dienst verliert ihre Befehlsgewalt, sofern vorhanden SL 2 und 3 sowie alle Rechte nach RSGB und den Addenden, außer die durch §3 festgelegten Recht.
    • Strafrechtlich gilt die Person nun als Zivilist (Ausnahme: Klone).
    • Ein Vorgesetzter darf die außer Dienst gestellte Person jederzeit wieder in den Dienst holen, sollte die Person dienstfähig sein.

    2 Bedingungen

    • Ein Offizier muss das Verlassen des Dienstes gewähren.
    • Der Soldat darf keinen aktiven Einsatz aktuell durchführen.
    • Sämtliche durch das Militär ausgestellte Waffen und Rang Marken müssen abgelegt werden (Ausnahme: Eine Pistole)

    3 Standard Ablauf

    1. Um Erlaubnis bei einem Offizier erbitten.
    2. Sich offiziell vom Dienst abmelden, indem man einen Funk per Comlink absetzt.
    3. Waffen ablegen. Eine Pistole darf man weiterhin bei sich führen.
    4. Es wird auf die unbemalte CT Rüstung oder die graue Uniform ohne Rangplaketten gewechselt.

    Nun ist man offiziell außer Dienst getreten.