Beschwerde gegen Psychomaticx

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  • Ich habe mich kurz erkundigt, da du dich ja auf den Punkt der Meinungsfreiheit berufst. Jemanden als "inkompetent zu bezeichnen, ist an sich keine Beleidigung. Sollte dies aber in einem nicht-subjektivem Umfeld (hust inkompetent hust) geschehen, ist das keine subjektive Wertung mehr sondern eine Beleidigung. Wie das dann geahndet wird, ist der beleidigten Person überlassen.

    Da dies aber einen Hintergrund hat ist es wiederrum eine Subjektive Wertung , da ich es nur angemerkt habe ist es auch keine Beleidigung . Ich habs nur in den Kontext mit untergebracht . Soviel zu dem Thema , rechtlich gesehen ist es keine Beleidigung und wenn jemand wissen will warum ich ihn für " Unfähig " halte kann er sich ja bei mir melden.

  • Da dies aber einen Hintergrund hat ist es wiederrum eine Subjektive Wertung , da ich es nur angemerkt habe ist es auch keine Beleidigung . Ich habs nur in den Kontext mit untergebracht . Soviel zu dem Thema , rechtlich gesehen ist es keine Beleidigung und wenn jemand wissen will warum ich ihn für " Unfähig " halte kann er sich ja bei mir melden.

    Sofern wir so etwas in unserem Forum verbieten musst du dich auch daran halten. Beispiel: Hausordnung in der Schule.

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  • Ich glaube du verstehst da etwas falsch, es wäre unproblematisch gewesen, wenn du gemeint hättest (Achtung Beispiel): "Ich halte Forenverwaltung XY für inkompetent und möchte, dass eine andere Forenverwaltung hinzugezogen wird." Dein Kommentar *Hust* Inkompetent *Hust* kann man in keiner Hinsicht als subjektive Wertung sehen.

  • So um meinen Senf jetzt mal dazu zu geben.

    Hier wird in keiner Weise jemandem der Mund verbietet. Hier wird lediglich überflüssige Beiträge aus Sektionen gelöscht die hier nichts verloren haben.

    Mit Erstellung eines Accounts in unserem Forum stimmt man zu sich an jene Forenregeln zu halten. Somit wurde zugestimmt, dass Off-Topic Content grundsätzlich aus dem Thema gelassen wird, es sei denn er ist gewünscht. Leider zählt auch das "Dafür" oder "Dagegen" ohne jegliche kritische Begründung auch dazu.

    Ist keine Begründung da, zählt es als Off-Topic und kann somit gelöscht werden.

    Grundlose Beleidigung hingegen ist ein ahndungsbarer Verstoß in unseren Forenregeln, wobei meist Off-Topic nur kommentarlos gelöscht wird.

    Jemanden als inkompetent zu bezeichnen aufgrund von mangelhaften Halb-Juristen-Wissen ist einer jener ahndungsbarer Gründe.