Aufgrund von Missverständnissen und internen Widersprüchen zwischen Gesetzen und Addenden wurde die Formulierung von den Gesetzen und des Addendums zu vertraulichen Informationen angepasst und klargestellt.
Die Klarstellung enthält nun die schon vorher beabsichtigte Möglichkeit in mehreren Freigabestufen gleichzeitig abzulegen, oder sogar unabhängig von den Freigabestufen zu verwalten.
Ebenfalls der Hinweis das Informationen die eindeutig unter eine oder mehrere Freigabestufen fallen automatisch als Vertraulich deklariert sind und nicht erst deklariert werden müssen.
z.B. Straffälle, Krankenakten, RIS Dokumente, etc...